Versicherungsmaklervertrag zwischen
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(nachstehend Auftraggeber genannt)
und der Erich Kießler Versicherungsmakler GmbH
(nachstehend Versicherungsmakler genannt)
Auftragsgegenstand
Vertragsvermittlung
Der Versicherungsmakler wird beauftragt, nur den vom Auftraggeber gewünschten und für ihn geeigneten Versicherungsschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu vermitteln, welcher sich aus gesonderter Dokumentation, bzw. Schriftwechsel ergibt.
Berücksichtigt der Versicherungsmakler mindestens 3 geeignete Angebote bei seiner Empfehlung, so ist dies hinreichend.
Betreuung von Verträgen.
Der Versicherungsmakler wird beauftragt, die von ihm vermittelten Verträge im nachfolgenden Umfang zu betreuen. Andere Verträge sind nur dann Gegenstand der Betreuung, wenn dies gesondert vereinbart ist.
Im Rahmen der Betreuung erbringt der Versicherungsmakler auf Anforderung des Auftraggebers die nachfolgenden
Leistungen:
- Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt und Rechtsverhältnisse
- Unterstützung bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen
- Prüfung der vom Versicherer erstellten Abrechnungen und Dokument
Darüber hinausgehende Betreuungsleistungen sind nicht vereinbart. Eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherung ist nicht von der Maklertätigkeit umfasst.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.
Auswahl der Versicherer
Der Versicherungsmakler berücksichtigt bei seiner Auswahl die Versicherer, welche ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, eine auf den Geschäftsbetrieb mit Versicherungsmaklern abgestimmte Organisationsstruktur vorhalten und die übliche Maklercourtage vergüten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Versicherungsmaklervertrag. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt der Erstformationen.